AGB

Anmeldung:
Anmeldungen für die Kurse können online auf der Homepage oder brieflich per Post erfolgen. Die Anmeldung erhält erst durch eine Bestätigung von Shake and Smile Gültigkeit.

Absagen:
Kursabsagen / Events werden nur per eingeschriebenen Brief bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn / Event angenommen. Bei termingerechter Absage entstehen keine Kosten. Bei Absagen bis 7 Tage vor Kursbeginn /Event beginn werden 50 %, unter 7 Tagen werden 100 % der Kursgebühr / Eventgebühr verrechnet.

(Krank): Sind Sie Krank und möchten Sie die Kurse absagen (1 Person) können Sie mit einem Arztzeugnis die Kurse absagen

Urheberrechte und Rechte der Kursunterlagen:
Die Shake and Smile bleibt jederzeit Inhaber sämtlicher Immaterialgüter-, Schutz und Urheberrechte an den Kursunterlagen. Diese dürfen nicht als Schulungsunterlagen verwendet werden. Die Checklisten dürfen frei verwendet werden.

Zahlungsbedingungen:
Die Schulungen und Kurse sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kursgelder sind spätestens am 1. Kurstag zu begleichen oder es ist ein von einer Poststelle abgestempelter Kontrollstreifen des Einzahlungsscheins vorzuweisen.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte erheben wir einen Kommissionszuschlag von 3 %.

Mindestalter, Alkohohlkonsum:
Das Mindestalter zur Kursteilnahme eines Kurses der Shake and Smile ist 18 Jahre. Auf freiwilliger Basis besteht die Möglichkeit, verschiedene alkoholhaltige Getränke zu degustieren. Jegliche Haftung für Vergehen oder Unfälle auf Grund des Alkohohlkonsums wird von Shake and Smile abgelehnt.

Verpflegung:
Bei Kursen mit Mittagspause kann das Mittagessen in den Schulräumlichkeiten konsumiert werden. Das Essen ist nicht im Schulgeld inbegriffen.

Sprache:
Die Kurse werden in Schweizer Mundart, Hochdeutsch oder Englisch abgehalten.

Prüfung:
Sollte ein Kursteilnehmer die Diplomprüfung nicht bestehen, hat er die Möglichkeit in einem anderen Kurs die Prüfung gratis zu wiederholen.

Kursrepetition:
Die Teilnehmer des Barkeeper Intensiv Kurses dürfen den gesamten Kurs kostenlos wiederholen. Gedruckte Unterlagen werden verrechnet.

Missbräuchliche Anmeldung:
Wird jemand ohne sein Wissen von einer Drittperson missbräuchlich angemeldet, entstehen für den Angemeldeten keine Kosten. Kann per IP-Adresse der Täter ausfindig gemacht werden, wird dieser auf Schadenersatz verzeigt.

Praktisches Arbeiten:
Das praktische Arbeiten in Kursen/Schulungen von Shake and Smile ist Bestandteil der Barausbildung, unbezahlt und sozialversicherungsfrei.

Versicherung:
Ist Sache des Kursteilnehmers.

Kursgutscheine:
Gutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht werden. Nur 1 Gutschein Pro Anlass / Kurse.

Zustandekommen des Vertrags

Shake and Smile GmbH unterbreitet der Kundschaft auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch die Kundschaft sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt die dein Shake and Smile GmbH der Kundschaft eine Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Per Email oder Online zustanden (Bestätige Offerte). Möchten Sie etwas ändern auf eine detaillierte Offerte, können Sie nur per eingeschriebenen Brief bis spätestens 14 Tage.

Wir berechne 8 CHF Pro Drink und 60 CHF Pro Std (Profi Barkeeper) – Mobile Bar

100 CHF Pro Person für Cocktailkurse FUN (Mit und Alkoholfrei)

250 CHF Pro Person für Cocktailkurse Intensiv / Barkeeper Kurse

80 CHF für Logistik Kosten

Infrastruktur Events:

Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass übliche Infrastruktur wie warmes und kaltes fliessendes Wasser, Strom und Anschlüsse, direkte Zufahrt, Lift usw. gemäss Vorgabe der Shake and Smile GmbH zur Verfügung stehen. Sie ist verpflichtet, die Shake and Smile GmbH umgehend, spätestens nach Prüfung der Offerte zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.

Shake and Smile GmbH holt die nötigen Bewilligungen (Sonntag-, Nachtfahrt-, Privatstrassenbefahrungs- Bewilligung usw.) für den mit den Barkeeper-Dienstleitungen verbundenen Transport ein und stellt der Kundschaft die damit verbundenen Kosten sowie allfällige Transportkosten für Bahn, Lift, Stapler usw., welche Dritte erbringen, ebenfalls in Rechnung.

Alle anderen Bewilligungen (Parkbewilligung für die Fahrzeuge der Shake and Smile GmbH, Konzessionen, SUISA- Gebühren usw.) besorgt die Kundschaft auf eigene Kosten und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen.

Wird seitens der Shake and Smile GmbH Retouren-Material gestellt (Gläser, Shaker, Cocktail Gear, Wäsche usw.), ist die Kundschaft verantwortlich, dieses vollständig und unbeschädigt zurück zu geben. Verluste und Beschädigungen können der Kundschaft zum Neuwert in Rechnung gestellt werden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Auf die Rechtsbeziehung zwischen der Shake and Smile GmbH und der Kundschaft ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz.

Unverbindliche Offerte anfordern

In wenigen Schritten zu Ihrer Offerte für Ihre Cocktail Experience!