AGBs
1. Parteien und Vertragsgegenstand
Shake and Smile erbringt Cocktail/Bar-Dienstleistungen für Anlässe nach Massgabe des individuell abgeschlossenen Vertrags mit der Kundschaft sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen wie allfällige AGB der Kundschaft usw., sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von zeichnungsberechtigten Vertretern von Shake and Smile unterzeichnet worden sind.
Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets die Kundschaft von der Shake and Smile (oder eine von ihr beauftragte Person). Die Gesamtverantwortung für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt beim Veranstalter.
2. Zustandekommen des Vertrags
Shake and Smile unterbreitet der Kundschaft auf der Grundlage von dessen Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch die Kundschaft sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt Shake and Smile der Kundschaft eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung durch die Kundschaft zustande.
3. Infrastruktur
Die Kundschaft oder die von ihr beauftragte Person ist verantwortlich, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass übliche Infrastruktur wie kaltes fliessendes Wasser, direkte Zufahrt, Lift usw. gemäss Vorgabe der Shake and Smile zur Verfügung stehen. Sie ist verpflichtet, Shake and Smile umgehend, spätestens nach Prüfung der Offerte (siehe vorstehende Ziffer 2) zu informieren, falls und inwieweit dies nicht der Fall sein sollte.
Wird seitens der Shake and Smile Retouren-Material gestellt (Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche usw.), ist die Kundschaft verantwortlich, dieses vollständig und unbeschädigt zurück zu geben. Verluste und Beschädigungen können der Kundschaft zum Neuwert in Rechnung gestellt werden.
4. Mängelrüge, Haftung und Versicherung
Die Kundschaft ist verpflichtet, Mängel an den vereinbarten Leistungen sofort, und sofern dies nicht möglich ist spätestens innert 2 Kalendertagen nach dem Anlass, zu melden. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.
Schadensersatzansprüche gegen die deinkoch.ch bzw. deren, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Kundschaft oder die von ihrer beauftragten Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird.
5. Sorgfalts- und Treuepflicht
Shake and Smile ist als Beauftragte der Kundschaft tätig und wahrt deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie legt grossen Wert auf die sorgfältige und termingerechte Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere auch auf die Qualität Der Cocktails und Getränke. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse der Kundschaft zu wahren.
6. Geistiges Eigentum
Die Kundschaft anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum Shake and Smile, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit. (Konzepte, Vorschläge für Menu, Dekoration-und Gestaltung, Texte, Bilder, grafische Arbeitenusw.)
7. Änderungen Cocktails/Getränke
Nach Vertragsabschluss werden Änderungswünsche der Kundschaft in Bezug auf Cocktails / Getränke berücksichtigt, wenn diese spätestens bis 8 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden und deren Umsetzung für Shake and Smile möglich ist.
8. Änderung der Teilnehmerzahl
Die Kundschaft kann die vereinbarte Teilnehmerzahl bis spätestens 8 Arbeitstage vor dem Anlass mit schriftlicher Mitteilung an Shake and Smile um maximal 15% reduzieren, worauf Shake and Smile ihrerseits die Vergütung entsprechend reduziert.
9. Effektive Teilnehmerzahl
Die Kundschaft hat allfällige Abweichungen von der vereinbarten bzw. gemäss Ziffer 8 mitgeteilten Teilnehmerzahl spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass Shake and Smile schriftlich mitzuteilen.
Ist die effektive Teilnehmerzahl am Anlass höher als vereinbart oder gemäss Ziff. 8 mitgeteilt, wird die Vergütung entsprechend erhöht. Sind weniger Teilnehmer anwesend, ist die vereinbarte bzw. mitgeteilte Teilnehmerzahl für die Vergütung relevant.
10. (Teil-) Annullierung
Bei einer teilweisen Annullierung von ≥ 20% der vereinbarten Leistungen (ohne Anrechnung von Ziff. 8), hat Shake and Smile das Recht, ihrerseits ohne Kostenfolge vom gesamten Vertrag zurück zu treten.
Löst die Kundschaft den Vertrag ganz oder teilweise auf, so kann die Shake and Smile die annullierten Leistungen wie folgt in Rechnung stellen:
- Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialen, Geräte und Zubehör.
und
- bis 21 Kalendertage vor dem Anlass: Bearbeitungsgebühr à CHF 200.00
- bis 10 Kalendertage vor dem Anlass: 50 % der annullierten Leistungen
- ab 5 Kalendertagen vor dem Anlass: 100 % der annullierten Leistungen
11. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
Alle Preise werden in CHF sowie inklusive MwSt. angegeben.
Die Kundschaft erhält nach der Durchführung des Anlasses eine detaillierte Rechnung. Diese ist innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet Shake and Smile der Kundschafteinen Verzugszins von 5%des Rechnungsbetrags.
Die Shake and Smile behält sich das Recht vor, von der Kundschaft eine Akontozahlung von bis zu 50% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Shake and Smile und der Kundschaft ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.